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Bekanntmachung vom 14. August 2017

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 a im OT Rohrbach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB

Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 01. August 2017 beschlossen, im OT Rohrbach den Bebauungsplan Nr. 18 a für ein neues allgemeines Wohngebiet mit insgesamt 6 Bauparzellen gemäß § 13 b BauGB aufzustellen.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 280/1 sowie die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 278/1, 280 und 304 der Gemarkung Rohrbach.

Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom

24. August 2017 bis 25. September 2017

im Rathaus, Bauamt (Zimmer-Nr. 1), Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag     von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag     von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

zu informieren.

Während der Auslegefrist können Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

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