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Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 309 vom 09. Februar 2018

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 statt. Der Markt Rennertshofen muss deshalb dem Amtsgericht Neuburg a.d.Donau geeignete Personen (Frauen und Männer) aus dem Gemeindebereich vorschlagen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich des Marktes Rennertshofen wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung erfahren sein.

Personen, die Interesse haben, das Amt eines Schöffen bei Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern auszuüben, werden gebeten, sich bis spätestens


Freitag, den 16. März 2018


beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, Frau Birgmeier, Zi.Nr. 5, E-Mail: Standesamt@rennertshofen.de, schriftlich oder persönlich zu bewerben.

Folgende Angaben werden benötigt:
-    Familienname/Geburtsname, Vorname
-    Geburtsdatum, Geburtsort
-    Wohnanschrift
-    Beruf
-    ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Es kann auch ein entsprechendes Bewerbungsformular auf der Internetseite des Marktes Rennertshofen heruntergeladen werden oder wir schicken es auf Wunsch gerne zu.

Für Rückfragen steht der Markt Rennertshofen (Frau Birgmeier, Tel. 08434 / 9407-21) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffenwahl.de nachgelesen werden.

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