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Bekanntmachung vom 07. August 2018

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“ im Verfahren gemäß § 13 a BauGB

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“

Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2018 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“ aufzustellen.

Der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“ umfassen die Fl.Nrn. 624/12, 624/22, 624/24, 624/26, 624/27, 624/23 und 623/18 sowie 624/25 jeweils der Gemarkung Rennertshofen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB. Zudem wird von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB)

Anregungen oder Bedenken gegen diese Planung können schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Zimmer-Nr. 1, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen vorgetragen werden.

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