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Leitlinien für die Gestattung Rockpartys und sonstigen Großveranstaltungen

18 Städte, Märkte und Gemeinden haben die neuen Leitlinien für die Gestattung von Rockpartys beschlossen

Die Stadt- und Gemeinderäte aller 18 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises haben Leitlinien für die Gestattung von Rockpartys beschlossen. „Wieder einmal hat sich das Prinzip offener Planung bewährt", freut sich Landrat Roland Weigert über dieses Ergebnis und spielt damit auf den Entstehungsprozess der Leitlinien von der Basis her an. Bekanntlich hatte eine Arbeitsgruppe u. a. aus Bürgermeistern, Kreisräten, Vertretern der Fachbehörden, der Polizei, des Kreisjugendrings, des Bayerischen Landessportverbandes, des Hotel- und Gaststättenverbandes sowie den Jugendvertretern der Schützen- und Feuerwehrvereine die Leitlinien in zwei Arbeitsgruppensitzungen im Landratsamt erarbeitet.

 

Mit den landkreisweiten Beschlüssen haben die Leitlinien eine wichtige erste Bewährungsprobe bestanden und ist man einer einheitlichen Gestattungspraxis einen entscheidenden Schritt näher gekommen. „Ich danke den Städten und Gemeinden ausdrücklich für ihre Zustimmung", betont der Landrat, der die Leitlinien inzwischen auch bereits seinen Amtskollegen in der Region vorgestellt hat. Er weiß aber auch, dass die Leitlinien ihre ernsthafte Bewährungsprobe erst in den Sommermonaten zu bestehen haben werden. Dann wird sich erweisen, ob das gemeinsame Ziel, Alkoholmissbrauch zu vermeiden und dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, ohne aber Großveranstaltungen durch behördliche Hürden übermäßig zu erschweren, erreicht wird. Der Rahmen dafür ist nun jedenfalls gesetzt.

 

Veranstalter, die sich über die Leitlinien informieren möchten, finden diese unter anderem auf der Internet-Seite des Landratsamtes (www.neuburg-schrobenhausen.de) veröffentlicht. Auskünfte über die Gestattung von Rockpartys und vergleichbaren Großveranstaltungen erteilen alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

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