Winterdienst

Unsere Bauhofmitarbeiter sowie die von uns beauftragten externen Personen sind bestrebt, insgesamt rund 60 km Gemeindestraßen zügig zu räumen. Da sie nicht überall gleichzeitig sein können, werden vordringlich Straßen mit starkem Gefälle sowie die Kreuzungsbereiche geräumt und gestreut.

So unterstützen Sie den Winterdienst:

  • Nicht auf der Straße, sondern auf dem eigenen Grundstück parken.
  • Schnee nicht auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn räumen.
  • Abflussrinnen, Hydranten und Abwassereinlaufschächte frei halten.

Ihre Aufgabe ist es:

  • den Gehweg entlang Ihres Grundstückes werktags zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr fortlaufend zu räumen und zu streuen.
  • bei Grundstücken ohne Gehweg: angrenzende Straße mit einem Streifen von 1,00 m (§ 2 Abs. 2 der gemeindlichen Verordnung) räumen und streuen - dies gilt auch entlang unbebauter Bauplätze.

 


 

Eingeschränkte Salzstreuung beim Winterdienst

 

Um den Salzverbrauch weiterhin so gering als möglich zu halten, wird der Winterstreudienst im Bereich des Marktes Rennertshofen nur bei Gefällstrecken, gefährlichen Kreuzungen und gefährlichen Straßenabschnitten durchgeführt. Bei allen anderen Straßen wird nur bei extremer Glatteisbildung gestreut.

 


 

Parkende Autos behindern den Winterdienst

 

Parkende Autos in Kurvenbereichen, in engen Straßen, Gassen und an Kreuzungen sowie versetztes Parken auf beiden Straßenseiten behindern und verzögern den Winterdienst erheblich.

 

Wir bitten deshalb, an kritischen Stellen in den Wintermonaten keine Fahrzeuge abzustellen, damit der Winterdienst reibungslos und möglichst schnell durchgeführt werden kann. Bedenken Sie bitte, dass die Räumfahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von 3,80 m benötigen. Andernfalls kann nicht geräumt bzw. gestreut werden.

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