Auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt der Marktgemeinderat Rennertshofen folgende Änderung der Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Rennertshofen
vom 13. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
§ 21 Einberufung
Absatz 2, Satz 1
Die Sitzungen finden in der Regel im Rathaus (Sitzungssaal) statt; sie beginnen ganzjährig um 19.00 Uhr.
§ 38 Inkrafttreten
Satz 1
Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Rennertshofenvom 13. Mai 2020 wird mit Wirkung vom 09. Mai 2023 geändert (GR-Beschluss vom 09. Mai 2023).