Bekanntmachung vom 02. Mai 2023

Änderungsantrag für das Einleiten von Mischwasser aus dem Bereich Rennertshofen Ost, Hatzenhofen Nord (Neuburger Straße) in den Sprösselbach

Vollzug des Bayer. Wassergesetzes (BayWG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG

Der Markt Rennertshofen beantragt mit Änderungsantrag vom 27.03.2023 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser in den Sprösselbach. Die derzeitige Genehmigung läuft zum 31.12.2023 aus.

 

Der Plan für das Vorhaben liegt in der Zeit

 

vom 10. Mai 2023 bis einschließlich 13. Juni 2023

im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)

 

während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (13. Juni 2023) schriftlich oder zur Niederschrift beim

 

Markt Rennertshofen, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen

 

oder beim

 

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Platz der Deutschen Einheit 1,

86633 Neuburg a.d. Donau, Zimmer 277

 

Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellungnahmen oder Einwendungen zu dem Plan abgeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass wir nicht zwingend einen Erörterungstermin durchführen wollen, wenn alle Beteiligten darauf verzichten.

 

Falls Sie Einwendungen erheben, werden Sie deshalb gebeten, mit der Einwendung einen evtl. Verzicht auf die Durchführung des Erörterungstermins mitzuteilen.

 

Wenn dennoch ein Erörterungstermin angesetzt wird, wird er mindestens eine Woche vorher ortüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass

 

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

 

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

 

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen http://www.neuburg-schrobenhausen.de/Amtliche-Bekanntmachungen.

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