Achtung: Hier handelt es sich um einen archivierten Artikel,

dessen Informationen evtl. nicht mehr gültig sind

Bekanntmachung vom 27. März 2020

Anhörung für den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Polder Riedensheim

Vollzug des Bayer. Wassergesetzes (BayWG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfg);

Anhörung für den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Polder Riedensheim im Markt Rennertshofen, in der Gemeinde Oberhausen und in der Stadt Neuburg a.d.Donau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

 

Nachdem das Überschwemmungsgebiet im Polder Riedensheim am 08.07.2015 bereits rechtskräftig vorläufig gesichert wurde, soll nunmehr das Überschwemmungsgebiet endgültig festgesetzt werden.

 

Der Plan für das Vorhaben und der Verordnungstext liegen in der Zeit

 

vom 06. April 2020 bis einschließlich 05. Mai 2020

im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)

 

während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

 

zur allgemeinen Einsicht aus.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (19. Mai 2020) schriftlich oder zur Niederschrift beim

 

Markt Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen

 

oder beim

 

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Platz der Deutschen Einheit 1,

86633 Neuburg a.d. Donau, Zimmer 277

 

Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass

 

  1. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
  2. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Wenn ein Erörterungstermin angesetzt wird, wird er mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

 

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (https://www.neuburg-schrobenhausen.de/Amtliche-Bekanntmachungen).

drucken nach oben