§ 1
Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vom 19.10.1994 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vom 19.10.1994 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.