Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2021 den Entwurf vom 24. November 2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Bergfeld“ mit Begründung gebilligt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB. Zudem wird von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Die Planung erstreckt sich auf die Fl. Nrn. 300, 299, 298, 201 Tlf. und 195 Tlf. der Gemarkung Mauern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2021 liegt in der Zeit vom
Montag, 22. Februar 2021 bis einschließlich Montag, 29. März 2021
im Rathaus des Marktes Rennertshofen, Zimmer-Nr. 1, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus zu den oben angegebenen Auslegungszeiten vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.