Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mandelstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Fläche von 950 qm, Grundstück mit der Flurnummer 50/2 der Gemarkung Erlbach.
Der Markt Rennertshofen beabsichtigt die planungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen, um den Neubau eines Wohnhauses im Anschluss an die bestehende Siedlungseinheit zu ermöglichen.
Zudem hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf der Einbeziehungssatzung „Mandelstraße“ in der Fassung vom 28.02.2025 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf der Einbeziehungsatzung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.02.2025, werden in der Zeit vom
Dienstag, 11.03.2025 bis einschließlich Freitag, 11.04.2025
einschließlich dieser Bekanntmachung im Internet auf der Seite des Marktes Rennertshofen in der Rubrik „Wirtschaft & Standort – Bauen – Aktuelle Bebauungsplananhörungen“ unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html. Ebenso sind diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal herunterzuladen.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Rennertshofen, Zimmer-Nr. 1, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse bauleitplanung@wipflerplan.de oder bauamt@rennertshofen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB), wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.