Bauanträge rechtzeitig einreichen!

Liebe Bauherren,

 

Bauanträge werden in letzter Zeit erst wenige Tage vor oder sogar am gleichen Tag der Marktgemeinderatssitzung eingereicht.

 

Eine Prüfung der Anträge ist dann aus zeitlichen Gründen oft schwierig bzw. nicht mehr möglich. Außerdem verstößt es gegen die gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein in der Sitzung behandelter Punkt nicht in der Ladung und Bekanntmachung zur Sitzung enthalten ist.

 

Gerade Bauanträge, die sich auf die Nachbarn auswirken können, sind deshalb auf der Tagesordnung zu nennen, damit auch nicht direkt angrenzende, aber von der Baumaßnahme betroffene Grundstücksbesitzer Kenntnis vom Bauvorhaben erlangen können.

 

Aufgrund der Ladungsfristen sind Bauanträge, die in der folgenden Sitzung behandelt werden sollen, spätestens 10 Kalendertage vor der Sitzung beim Bauamt einzureichen.

 

Bauherren sollten daher im eigenen Interesse ihrem zuständigen Planfertiger den jeweiligen Termin zur Abgabe ihres Bauantrages mitteilen. Dies gilt besonders für die Bauherren, die kurzfristig mit ihrem Bauvorhaben beginnen möchten.

 

Weitere Voraussetzungen:

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung). Mit dem Bauantrag sind auch alle für die Beurteilung und Bearbeitung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) vorzulegen. Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Damit der Bauantrag vollständig ist, müssen folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden:

 

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Baubeschreibung (nicht älter als ½ Jahr)
  • Auszug aus dem Katasterkartenwerk (amtlicher Lageplan) im Maßstab 1 : 1.000
  • Planzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) im Maßstab 1 : 100
  • evtl. Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung (u.a. Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl)
  • Höhenangaben in Bezug auf Straßenniveau
  • Abstandsflächenplan (Berechnung und Eintragung in Plänen)
  • Stellplatzberechnung, Eintrag in Plänen
  • Berechnung (Wohnfläche, Nutzfläche, umbauter Raum, GRZ, GFZ, Baukosten)
  • bei Tekturen und Deckblättern: Änderungen müssen ersichtlich sein
  • Abweichungen und Befreiungen von Bebauungsplänen müssen ersichtlich sein und begründet werden
  • Statistikbogen - evtl. Erklärung über Abstandsflächenübernahme - evtl. Standsicherheitsnachweis - evtl. Brandschutznachweis - Angaben über die gesicherte Erschließung
  • Pläne sollen, wenn vorhanden, auch digital eingereicht werden

Insbesondere der Antrag auf Baugenehmigung, die Baubeschreibung, der Lageplan mit eingezeichnetem Vorhaben und die Planzeichnungen müssen vom Antragsteller und einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur, bei kleineren Bauvorhaben auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein. Die Planzeichnungen sollten auch von den Nachbarn unterschrieben werden. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einreichung des vollständigen Bauantrages. Der Markt Rennertshofen legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen) vor. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

 

Gerne können Sie zur Vorprüfung des Bauantrages unverbindlich beim Bauamt der Marktgemeinde vorsprechen.

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