Fälligkeit der zweiten Rate zum 01. Oktober 2019
Mit Bescheid vom 26. April 2019 wurde der Verbesserungsbeitrag für alle beitragspflichtigen Grundstücke im Gemeindegebiet Rennertshofen veranlagt.
Der festgesetzte Gesamtbeitrag ist in zwei Raten zum 03. Juni 2019 und 01. Oktober 2019 zu bezahlen und wird nicht abgebucht.
Der Markt Rennertshofen bittet Sie daher, die zweite Rate zum 01. Oktober 2019 fristgerecht zu überweisen.