Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Bundestagswahl statt.

 

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eintragen sind, erhalten spätestens am 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite sich der Vordruck für die schriftliche Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen befindet.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen.

 

Bitte nutzen Sie hierfür folgenden Link: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9185153

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Gemeinde zugestellt.

 

Eine Besonderheit bei dieser Wahl sind die sehr verkürzten Fristen für die Briefwahl. Die Ausgabe bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen können erst erfolgen, sobald uns die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich frühestens Ende der KW 6 (03. Februar bis 07. Februar 2025) der Fall sein.

 

Briefwahlunterlagen können bis 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr beantragt werden. Der Link für die Beantragung auf der Homepage ist nur bis 19. Februar 2025, 18.00 Uhr, verfügbar.

 

Zudem ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen gleich nach Erhalt im Rathaus auszufüllen und abzugeben, also gleich im Rathaus zu wählen.

 


 

Wahl-Ergebnisse

Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 können ab 18 Uhr auf der Homepage des Marktes Rennertshofen bzw. auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen unter „wahl.neuburg-schrobenhausen.de“ die laufend aktualisierten Ergebnisse abgerufen werden.

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