Der Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung),
vom 16.09.2024, Az.: 32/641.2/Ma
der das oben genannte Vorhaben betrifft, liegt in der Zeit
vom 02. Oktober 2024 bis einschließlich 17. Oktober 2024
im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)
während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr)
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt und öffentlich bekanntgemacht.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen https://www.neuburg-schrobenhausen.de/Amtliche-Bekanntmachungen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt.