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Bekanntmachung vom 28. August 2018

Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Rennertshofen zur Ausweisung eines Dorfgebietes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 165/1

19. Änderung des Flächennutzungsplan

Änderungsbereich

Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes am 15.05.2018 mit Begründung und Umweltbericht festgestellt. Gegenstand dieser 19. Flächen­nutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Dorfgebietes.

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 165/1 und 136 der Gemarkung Trugenhofen

Die 19. Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit Bescheid vom 22.08.2018, Aktenzeichen 30-610-2/3, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Plan- und Begründungsfassung vom 14.04.2015 genehmigt.

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Jedermann kann die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und den Umweltbericht ab 30.08.2018 beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen (Zi-Nr. 1), während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Auskünfte über deren Inhalt werden auf Verlangen erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Rennertshofen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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