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Bekanntmachung vom 16. Januar 2020

Geplante Einziehung des Feldweges Fl.Nr. 299 der Gemarkung Mauern (Ankündigung)

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Einziehung Feldweg Fl.Nr. 299 der Gemarkung Mauern

Der Markt Rennertshofen gibt gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekannt, dass der Feldweg Fl.Nr. 299 der Gemarkung Mauern „Bergfeldweg“ eingezogen werden soll.

 

Im Zuge der Planungen für das neue Baugebiet „Bergfeld“ im Ortsteil Treidelheim ist es erforderlich, den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 299 der Gemarkung Mauern einzuziehen. Dieser Feldweg hat seine Verkehrsbedeutung verloren, da die anliegenden Grundstücke bereits im Eigentum des Marktes Rennertshofen stehen und künftig als Bauland zur Verfügung stehen soll. Das Privatgrundstück Fl.Nr. 298/1 der Gemarkung Mauern ist über den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 297 der Gemarkung Mauern ausreichend erschlossen.

 

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2020 beschlossen, diesbezüglich ein Einziehungsverfahren durchzuführen.

 

Die zur Einziehung vorgesehene Strecke beginnt beim Grundstück Fl.Nr. 200 (Kapellengrundstück) und endet mit dem Grundstück Fl.Nr. 298 der Gemarkung Mauern. Die einzuziehende Länge des Feldweges Fl.Nr. 299 der Gemarkung Mauern beträgt 90 m.

 

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung kann erst nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam verfügt werden.

 

Während der Bekanntmachungsfrist können Einwendungen vorgebracht werden. Die Unterlagen können während der üblichen Dienststunden mit Rathaus, Marktstraße 18, Zimmer-Nr. 1 (Bauamt) eingesehen werden.

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