Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 345 vom 25. Februar 2022

Grundsteuer; Verkauf während des Jahres ändert nichts an Ihrer Steuerschuld

Wer sein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, zahlt trotzdem die Grundsteuer für das ganze Jahr.


Die Veräußerung wirkt sich erst zum 01. Januar des nächsten Jahres steuerlich aus. Eine davon abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag hat nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berührt die Zahlungspflicht des bisherigen Grundstückseigentümers (Verkauf) gegenüber der Gemeinde nicht.


Solange keine Umschreibung durch das Finanzamt erfolgt, bleibt der bisherige Eigentümer auch Zahlungspflichtiger. Eine Bearbeitung durch das Finanzamt dauert im Regelfall mehrere Monate nach der Beurkundung.

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