Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden bzw. wurden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer.
Bitte beachten Sie, dass wir als Gemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Grundsteuer-Bewertung / den Grundsteuer-Messbetrag haben.
Übrigens: Der Grundsteuer-Messbetrag ist nicht die Grundsteuer, welche Sie künftig an die Gemeinde entrichten müssen.
Ab dem 01. Januar 2025 erhalten Sie von der Gemeinde Ihren neuen Grundsteuerbescheid.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05. November 2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 320 Prozent (wie bisher)
Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke): 300 Prozent (bisher 320)
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform gibt es auch im Internet unter: https://www.grundsteuer.bayern.de