Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.
Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fällt in den Geltungsbereich dieser Sofort-Hilfe.
Weitere Informationen finden Sie unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Aktuelles/Soforthilfe-Hochwasser/
Kartei der Not - Schnelle pauschale Soforthilfen
Für Einzelpersonen gibt es pauschal bis zu 2.000 EUR.
Für Familien bis max. 5.000 EUR.
Bei der Antragstellung unterstützt Sie sehr gern der Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin im Haus in Neuburg, Spitalplatz C193, Tel: 08431/ 6488-330 (Frau Drude).
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kartei-der-not.de/
Beratungsdienst der Caritas / Soziale Unterstützung
Menschen, die aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage mit jemandem reden wollen – weil sie sich isoliert oder verzweifelt fühlen, oder ihnen ihre Situation ausweglos erscheint – können sich unter den angegebenen Kontaktdaten bei den Caritaszentren in Neuburg (08431/ 6488-0) oder Schrobenhausen (08431/ 6488-0) melden.
Des Weiteren möchten wir Betroffene mit Spenden unterstützen.
Spendenkonto Hochwasserhilfe Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen
Empfänger: Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V.
IBAN: DE81 7215 2070 0000 0040 51
Sparkasse Neuburg-Rain
Stichwort „Hochwasser 2024“
Spendenkonto Donaukurier:
Empfänger: DK-Aktion
IBAN: DE80721500000000050500, Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
Zweck: DK-Fluthilfe
Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 für Unternehmen der Landwirtschaft (einschl. Gartenbau und Fischerei)
Mitteilung des Maschinen- und Betriebshilfsrings Neuburg-Schrobenhausen e.V. vom 11.06.2024
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat ein Hilfsprogramm für durch Hochwasser betroffene Betriebe (Unternehmen der Landwirtschaft einschl. Gartenbau und Fischerei) aufgesetzt.
Unter folgendem Link finden Sie die Einzelheiten zum Antragsverfahren: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html
Dort sind unter dem Reiter „Merkblatt und Formulare“ auch die auszufüllenden Formulare zu finden.
Der Antrag ist jedoch Stand heute (11.06.2024) noch nicht möglich.
Informationen erhalten Sie auch vom zuständigen AELF https://www.aelf-ip.bayern.de/index.php
WICHTIG: Zum Nachweis des Schadens ist eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation – am besten erstellt in der FAL-BY-App – zwingend erforderlich.
Der Nachweis, dass der Schaden durch das Hochwasser ab dem 31.05.2024 entstanden ist, muss aus den Bildern hervorgehen.
Hinweis zu betroffenen Flächen mit KULAP oder Vertragsnaturschutz:
Die betroffene Fläche kann trotz einer bestehenden Verpflichtung (z.B. Schnittzeitpunkt 1. Juli) vorzeitig gemäht werden.
Dazu muss vorher über iBalis eine Mitteilung für die betroffene Fläche gemacht werden.
Verwertung von „Hochwasser-Grünland“:
Falls der Aufwuchs vom Hochwasser überschwemmten Grünlandflächen für Sie nicht mehr nutzbar ist, können Sie sich an uns wenden. Wir werden versuchen Sie weiterzuvermitteln.