Markt Rennertshofen
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen
08434 9407-0
08434 9407-44
Info@rennertshofen.de
www.rennertshofen.de
Parteiverkehrszeiten:
Montag - Freitag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mittwoch zusätzlich | 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
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Markt Rennertshofen | Online: https://www.rennertshofen.de//
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Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Kinderreisepasses sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Frau Neugebauer | 08434 9407-33 | 3 | |
Frau Mayinger | 08434 9407-16 | 3 |