Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2015 über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Sportgelände Rennertshofen" beraten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB) beschlossen.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan stark umrandet sowie farbig gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan wird in der Zeit vom 30.06.2017 bis 28.07.2017 öffentlich ausgelegt.
Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht wird im Rathaus Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Mittwoch von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.