Info aus dem Gewerbeamt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf Grund eines Programmwechsels in der Zeit vom 08.05.2025 bis einschließlich 05.06.2025 keine Gewerbean-, Gewerbeum- und  Gewerbeabmeldungen bearbeitet werden können. Dies gilt auch für Onlinevorgänge.

 

Vorübergehende gaststättenrechtliche Gestattungen nach § 12 Abs. 1 GastG und Anzeigen für öffentliche Vergnügungen nach Art. 19 LStVG sind weiterhin möglich.

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