Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf Grund eines Programmwechsels in der Zeit vom 08.05.2025 bis einschließlich 05.06.2025 keine Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen bearbeitet werden können. Dies gilt auch für Onlinevorgänge.
Vorübergehende gaststättenrechtliche Gestattungen nach § 12 Abs. 1 GastG und Anzeigen für öffentliche Vergnügungen nach Art. 19 LStVG sind weiterhin möglich.