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Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 353 vom 09. Dezember 2022

Information zu elektromagnetischen Feldern sowie dem neuen Mobilfunkstandard 5G

Information zu elektromagnetischen Feldern sowie dem neuen Mobilfunkstandard 5G

Unter elektromagnetischen Feldern versteht man landläufig die elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder, die eine nichtionisierende Wirkung haben. Häufig wird dafür auch der von den Medien geprägte Begriff „Elektrosmog“ verwendet.

 

Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind durch bundeseinheitliche Gesetze geregelt. Mit der Novelle der 26. BImSchV (Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über elektromagnetische Felder) wurden im August 2013 die Grenzwerte entsprechend der EU-Richtlinie und den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen auf den gesamten Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz (GHz) erweitert.

Die in der Verantwortung stehenden Expertenkommissionen kommen bisher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit nachgewiesen worden sind. Ein Leben mit Nullrisiko ist grundsätzlich nicht erreichbar, aber das vom Staat definierte Schutzniveau basiert auf gesicherten, laufend überprüften wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus kann jeder Einzelne die persönliche Exposition weiter minimieren, denn im persönlichen Umfeld kann man elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, die die Grenzwerte erreichen oder sogar überschreiten.

 

Tipps für den Alltag zur Vermeidung von Elektrosmog:

  • Verwenden Sie eine Freisprecheinrichtung oder ein kabelgebundenes Headset; dadurch verringert sich die Leistungsdichte am Kopf um mehr als 95 Prozent.
  • Wählen Sie einen Standort mit gutem Empfang (alle Empfangsbalken); das Handy sendet dann mit deutlich geringerer Leistung (bis zu 99,9 Prozent weniger).
  • Verwenden Sie strahlungsarme Handys und Smartphones, wie sie z. B. auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) aufgeführt sind.
  • Nachts sollte das Handy aus sein. Auf keinen Fall sollte man es neben den Kopf aufs Nachtkästchen legen – notfalls ans Fußende. Es gilt die Faustregel: nicht in Greifweite.


Vorher-Prognoseberechnungen:
Der Markt Rennertshofen hat im Rahmen eines vom Freistaat Bayern geförderten Projektes im Jahr 2019 Vorher- Prognoseberechnungen für vier im Gemeindegebiet geplante Mobilfunksendeanlagen vornehmen lassen. Alle Prognoseuntersuchungen des öffentlich bestellten sowie vereidigten Sachverständigen kamen zum Ergebnis, dass die in der Nähe der geplanten Sendestandorte bewohnten Ortsbereiche über alle Messorte nur sehr niedrigen Feldern ausgesetzt sind. Der Anlagenbau wurde für alle vier Standorte jeweils als unbedenklich bewertet und eingestuft.
Drei Sendeanlagen mit den Standorten Bertoldsheim, Rennertshofen und Stepperg sind bereits in Betrieb. Die Inbetriebnahme der bereits gebauten Sendeanlage am Standort Emskeim soll Ende des Jahres 2022 erfolgen.


Nachher-Messungen:
Der Markt Rennertshofen hat zudem Nachher-Messungen für die vier Sendestandorte im Gemeindegebiet beauftragt, um die bisherige Vorher-Prognoseberechnung nun mit der tatsächlichen Funkimmission vergleichen bzw. belegen zu können. Die Ergebnisse werden im Frühsommer 2023 erwartet.

 

Neuer Mobilfunkstandard 5G

Der 5G-Standard ist eine Weiterentwicklung des bisherigen 4G-Standards (LTE). „5G“ steht dabei für die fünfte Generation des Mobilfunkstandards. Er setzt in vielfacher Hinsicht neue Maßstäbe bei Datengeschwindigkeit, Reaktionszeit, Netzkapazität und Datensicherheit. Derzeit stellen die Netzbetreiber die Mobilfunkversorgung weltweit schrittweise auf die leistungsfähigere 5G-Technik um. Neue Smartphones senden und empfangen bereits mit dem neuen Standard. Künftig sollen hiermit „Industrie 4.0“ und „Autonomes Fahren“ ermöglicht werden. Zudem ist für den medizinischen Bereich ein Fortschritt (smarter Rettungswagen, vernetzter Operationssaal) durch die 5G-Technologie möglich.

Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen
Für die Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen ist die Sendeleistung im jeweils verwendeten Frequenzbereich maßgeblich. Es ist dabei unerheblich, ob die Übertragungsmethode 2G, 3G, 4G (LTE) oder 5G ist. Die Grenzwerte der 26. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), die auf den Bewertungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen basieren, sind dementsprechend frequenzabhängig. Sie decken den Frequenzbereich bis 300 Gigahertz (GHz) ab.

Herkömmlicher Mobilfunk nutzt derzeit in Deutschland Frequenzbänder zwischen 700 Megahertz (MHz) und 2,6 Gigahertz (GHz).

WLAN (z.B. im häuslichen Bereich) verwendet Frequenzbänder bis 5 GHz. Für den 5G-Standard werden zunächst Frequenzbänder im Bereich von 700 MHz bis 3,6 GHz verwendet, die bereits heute für den Mobilfunk oder vergleichbare Anwendungen genutzt werden.

Der 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung unterstreicht die Vorsorgewirkung der geltenden Grenzwerte: „Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist.“
Der 9. Emissionsminderungsbericht liegt zwischenzeitlich ganz aktuell vor und bestätigt, aufgrund des vertieften wissenschaftlichen Kenntnisstandes, diese Kernaussage weiterhin. Entsprechend resümiert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): „Sofern die Grenzwerte eingehalten werden, sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Auswirkungen zu erwarten.“ Dies gilt auch bei 5G.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.


Weiterführende Informationen finden sich unter folgenden Links:
https://www.stmwi.bayern.de/bayern-spricht-ueber-5g/
https://www.stmuv.bayern.de/themen/strahlenschutz/elektromagnetische_felder/index.htm
https://www.stmuv.bayern.de/themen/strahlenschutz/5g/index.htm
https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/

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