Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2019 den Entwurf zur Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung „Treidelheim“ mit Begründung gebilligt.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im Verfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Es werden dabei einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Treidelheim miteinbezogen. Von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Die Planung erstreckt sich auf die Fl.-Nr. 256/2 und 256/1 Tfl. der Gemarkung Mauern.
In der Sitzung vom 08. Oktober 2019 wurde eine erneute Auslegung der Einbeziehungssatzung aufgrund der Festlegung der Grundflächenzahl und Geschossigkeit beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Treidelheim „Süd-West“ mit Begründung in der Fassung vom 08. Oktober 2019 liegt in der Zeit vom
Mittwoch, 04. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 10. Januar 2020
im Rathaus des Marktes Rennertshofen, Zimmer-Nr. 1, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus zu den oben angegebenen Auslegungszeiten vorgebracht werden