Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2023 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) des Marktes Rennertshofen beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) des Marktes Rennertshofen liegt
in der Zeit vom 15. November 2023 bis 15. Dezember 2023
beim Markt Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.