In seiner Sitzung vom 09. Oktober 2018 hat der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
a) Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) des Marktes Rennertshofen wird neu erlassen. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
b) Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Rennertshofen wird neu erlassen Die Satzung tritt mit Ausnahme der §§ 9 mit 14 (noch Gebührenteil) rückwirkend zum 01. Juli 2017 in Kraft. Die §§ 9 mit 14 dieser Satzung treten am 01. Januar 2019 in Kraft.
Die neu erlassenen Satzungen liegen im Rathaus, Marktstr. 18, während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 13.00 bis 18.00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.