Der Markt Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2018 den Neuerlass der Verordnung des Marktes Rennertshofen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten beschlossen.
Die Verordnung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verordnung des Marktes Rennertshofen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten vom 23. Juli 2018 liegt im Rathaus, Marktstraße 18, Zi.Nr. 3 (Bürgerbüro)
vom 25. Juli 2018 bis 24. August 2018
während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.