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Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 330 vom 15. Mai 2020

Niederschlagswassergebühren - Zustellung der Bescheide!

Niederschlagswasser ist auch Abwasser und muss daher beseitigt werden. Dass dies natürlich Kosten erzeugt, die über eine Abwassergebühr auf die Bürgerschaft umgelegt werden müssen, ist unumgänglich.


Der Markt Rennertshofen legt bisher die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Vollanschluss) über eine einheitliche Gebühr um. Berechnungsgrundlage ist der Verbrauch an Frischwasser. Diese Verteilung ist jedoch stark vom Wasserverbrauch und der Anzahl der Wasser nutzenden Personen im Haushalt abhängig.

 

Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 18. November 2007 ist jedoch dieser Abrechnungsmaßstab nicht mehr zulässig. Der Gesetzgeber verlangt, wenn der Anteil der Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser über 12% an den Gesamtentwässerungskosten liegt, dass dann die Gemeinde auf eine getrennte Berechnung umstellen muss.

Hintergrund dieses Urteils ist es, dass die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung zukünftig gerechter verteilt werden sollen. Die Menge des tatsächlich abgeleiteten Niederschlagswassers hängt von der Größe und der Art der befestigten Fläche eines Grundstückes ab und nicht vom entsprechenden Frischwasserverbrauch.

 

Durch dieses Urteil ist auch der Markt Rennertshofen gezwungen, die bisher einheitliche Vollanschlussgebühr in zwei eigenständige Gebührentatbestände (Entsorgung Schmutzwasser und Ableitung Niederschlagswasser) nach entsprechender Zuordnung der Kosten aufzuteilen.

 

Durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr war es erforderlich, die Entwässerungssatzung zu ändern. Der Marktgemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung vom 09. Oktober 2018 beschlossen, neben der Schmutzwassergebühr eine Niederschlagswassergebühr zu erheben. In den Mitteilungsblättern vom 16. November 2018 und vom 22. Februar 2019 wurde bereits hierzu informiert. Auch gab es am 30. Januar 2018 diesbezüglich eine Info-Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Diese neuen Bescheide werden nun wie bereits angekündigt den betroffenen Grundstückseigentümern ab der 20. Kalenderwoche zugestellt. Es handelt sich hierbei um die Veranlagung für das Jahr 2019.

 

Bei evtl. Rückfragen zu den Bescheiden wenden Sie sich bitte an unseren Kämmerer, Herrn Daferner, unter der Telefonnummer 08434/9407-15.

 

Demnächst finden Sie hier eine FAQ-Liste für Sie zusammengestellt mit den wichtigsten Fragen und Antworten.

 

 

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