Bekanntmachung vom 25. September 2024

Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf gemeindlichen Friedhöfen

Verkehrssicherungspflicht für Grabsteine (Grabdenkmäler)

Der Markt Rennertshofen ist als Träger der gemeindlichen Friedhöfe verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine durchzuführen.

 

Die Überprüfung wird vom Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit Becker & Weißbach aus Wettenberg in der Zeit vom 22. bis 24. Oktober 2024 auf den gemeindlichen Friedhöfen durchgeführt.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch der Grabbenutzungsberechtigte (Grabpächter) im selben Umfang wie der Friedhofsträger verpflichtet ist, die Standsicherheit des Grabsteines regelmäßig zu überprüfen.

 

Wird bei der Kontrolle eines Grabsteines seine Standunsicherheit festgestellt, wird der Markt Rennertshofen den Grabbenutzungsberechtigten unter Fristsetzung zur Beseitigung der Gefahrenlage auffordern.

 

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