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Auszug aus dem Mitteilungsblatt nr. 339 vom 25. Juni 2021

Veranstaltungen 2021

In unserem Mitteilungsblatt vom November 2020 wurden Sie bereits darüber informiert, dass der Markt Rennertshofen aufgrund der Corona-Pandemie die Veranstaltungen für das Jahr 2021 bei den Vereinen und Organisationen nicht abfragt.


Leider hat sich die Situation in den ersten Monaten diesen Jahres nicht wesentlich verbessert, sodass Jahreshauptversammlungen, Veranstaltungen, Feste und Feiern nicht durchgeführt werden durften.


Wir blicken aber zuversichtlich in die Zukunft und ein „kleines Licht“ ist am Ende des Tunnels schon zu sehen. Die Infektionszahlen sind rückläufig und der Inzidenzwert im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt derzeit unter der magischen Grenze von „50“.

 

Wir haben uns nun dazu entschlossen, dass wir unseren Vereinen und Organisationen die Möglichkeit geben, online ihre geplanten Veranstaltungen zu melden. Das neue „Online-Meldetool“ finden Sie auf der Homepage des Marktes Rennertshofen unter https://www.rennertshofen.de/veranstaltungsmeldung. Über dieses neue „Online-Tool“ können schnell und unkompliziert die Termine dem Markt Rennertshofen gemeldet werden. Nach Prüfung durch den Markt Rennertshofen wird das Event auf der Homepage unter der Rubrik „Aktuelles & Termine - Veranstaltungskalender“ freigeschaltet und veröffentlicht.


Eine Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders im Mitteilungsblatt haben wir noch nicht vorgesehen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Für Rückfragen steht im Rathaus Frau Peschke, Tel. 08434 9407-0, während der allgemeinen Dienstzeiten gerne zur Verfügung.


Hinweis:
Jede öffentliche Veranstaltung (Art. 19 LStVG) muss zudem spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Markt Rennertshofen im Bürgerbüro schriftlich angezeigt werden. Erlaubnispflichtig nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) ist auch der vorübergehende Betrieb von Speise- und Schankwirtschaften (z. B. Gartenfeste, Straßenfeste). Diese sollen 2 Wochen vorher angemeldet werden. Eine „Online-Meldung“ über diesen Veranstaltungskalender ist hier nicht ausreichend.

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