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Volksbegehren auf Abberufung des Landtages

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Abberufung des Landtags“ beginnt am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 und endet am Mittwoch, den 27. Oktober 2021.

 

Grundsätzlich gilt folgendes:

Die Stimmberechtigten erhalten keine persönliche Benachrichtigung wie bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen. Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Ort und Zeiten, in denen die Eintragung geleistet werden kann, entnehmen Sie bitte der Eintragungsbekanntmachung. Es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Stimmberechtigte können sich auch in einer anderen als ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen. Voraussetzung hierfür ist die Beantragung eines Eintragungsscheines. Dieser kann im Bürgerbüro des Marktes Rennertshofen oder mit folgendem Link beantragt werden:

 

 

Beantragung eines Eintragungsscheines

https://serviceportal.komuna.net/9185153/wahlschein/start

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