Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 299 vom 30. September 2016

Änderung der Annahmebedingungen von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen

Mit Beschluss vom 28.07.2016 hat der Kreistag die Änderung der Annahmekriterien für Bauschutt ab dem 01.10.2016 beschlossen.

Ab diesem Zeitpunkt wird Bauschutt auf den Wertstoffhöfen nur noch bis max. 200 Liter = 0,2 Kubikmeter pro Öffnungstag von Privathaushalten angenommen. Dieser Schritt war nötig, da sowohl die Mengen als auch die Kosten zur Beseitigung des Bauschutts in den letzten Jahren stark angestiegen sind und zudem vermehrt Mengen aus Baustellen, bzw. größeren Umbaumaßnahmen und von gewerblichen Unternehmen über die Wertstoffhöfe entsorgt wurden(Mengenanstieg seit 2009: + 250%, Kostenerhöhung zum 01.10.2016 + 60%).

Die Zuständigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft umfasst jedoch lediglich die Entsorgung von Kleinmengen aus privaten Haushalten (ohne größere Umbau bzw. Baumaßnahmen). Die Kosten hierfür (bis 200L) sind in den Gebühren für die Restmülltonne enthalten.

Bauschutt aus größeren Umbau- oder Baumaßnahmen sowie Mengen von Gewerbe bzw. Landwirtschaft sind bei privaten Entsorgern bzw. privaten  Bauschuttrecyclinganlagen (siehe Internet: www.landkreisbetriebe.de/bauschutt) zu entsorgen.

Alternativ können größere Mengen am Hauptsitz der Landkreisbetriebe für eine Gebühr von 75€/t während folgender Annahmezeiten entsorgt werden:

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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