Art der Bekanntmachung

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

 

Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.

 

Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.


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Problemmüllsammlung

Problemabfälle aus Haushalten können kostenlos am Samstag, 16. November 2024 von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr am Gemeindebauhof (Industriestr. 7, Rennertshofen) entsorgt werden. …mehr
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Pachtausschreibung zum 01. November 2024 für Flächen in den Gemarkungen Ammerfeld und Hütting

21.10.2024 - Der Markt Rennertshofen verpachtet zum 01. November 2024 Flächen in den Gemarkungen Ammerfeld und Hütting. Interessenten werden gebeten, ein Angebot bis spätestens am Freitag, 08.11.2024 (11 Uhr) beim Markt Rennertshofen abzugeben …mehr
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Digitales Rathaus - Terminvereinbarungen jetzt auch online möglich

Ab dem 04. März 2024 ist es auch möglich, Termine online für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt, Rentenstelle und Standesamt zu vereinbaren. Sie können nun bequem von Zuhause aus, schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten …mehr
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Bekanntmachug zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

16.02.2024 - Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf …mehr
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Freiwilliger Wehrdienst

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. …mehr

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