Art der Bekanntmachung

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

 

Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.

 

Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.


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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser der Kläranlage Hütting in den Hüttinger Bach durch den Markt Rennertshofen

17.10.2025 - Der Markt Rennertshofen beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser der Kläranlage Hütting in den Hüttinger Bach auf die Dauer von 10 Jahren. Der Plan für das Vorhaben liegt in der Zeit vom 24. Oktober 2025 bis einschließlich 25. November 2025 im Rathaus (Bauamt) zur Einsichtnahme aus …mehr
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Antrag für das Einleiten von Mischwasser aus der Regenentlastung 1 (Stauraumkanal vor dem Westtor) in die Ussel durch den Markt Rennertshofen

17.10.2025 - Der Markt Rennertshofen beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus der Regenentlastung 1 (Stauraumkanal vor dem Westtor) in die Ussel. Der Plan für das Vorhaben liegt in der Zeit vom 24. Oktober 2025 bis einschließlich 25. November 2025 im Rathaus (Bauamt) zur Einsichtnahme aus …mehr
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Verkehrsrechtliche Anordnung für die Erneuerung der Donaubrücke bei Marxheim

21.03.2025 - Laut Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Augsburg ist die Donaubrücke Donaubrücke Marxheim während der Bauarbeiten vom 24.03.2025 - 31.12.2026 in beide Fahrtrichtungen verkehrsrechtlich eingeschränkt befahrbar …mehr
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Digitales Rathaus - Terminvereinbarungen jetzt auch online möglich

Ab dem 04. März 2024 ist es auch möglich, Termine online für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt, Rentenstelle und Standesamt zu vereinbaren. Sie können nun bequem von Zuhause aus, schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten …mehr
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Freiwilliger Wehrdienst

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. …mehr

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