Minispielfeld

Minispielfeld

Minispielfeld auf dem Schulgrundstück

Im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung des Deutschen Fußballbundes und des Marktes Rennertshofen wurde auf dem gemeindlichen Schulgrundstück ein Minispielfeld geschaffen.

 

Der Markt Rennertshofen hat sich beim Deutschen Fußballbund bei der Aktion „1.000 Minispielfelder für Deutschland" beworben und im Januar 2008 den Zuschlag erhalten. Die Kosten in Höhe von rd. 40.000 EUR für die angefallenen Erarbeiten hat der Markt Rennertshofen finanziert.

 

Der Deutsche Fußballbund hat Kosten für die Ausstattung (13 x 20 m großes Spielfeld mit Banden, Toren, elastischer Tragschicht und Kunstrasen) in Höhe von rd. 25.000 EUR übernommen.

 

 

Benutzungsordnung für die Minispielfedanlage

1.

Das Spielfeld (Kunstrasen) darf nur mit sauberen Schuhen ohne Metallstollen betreten werden; nicht erlaubt sind auch Schuhe mit kantigen oder spitzen Absätzen.

2.

Sämtliche Verschmutzungen des Kunstrasens sind zu vermeiden.

3. 

Das Eintragen von harten Gegenständen (Steine, Glas, etc.) ist zu vermeiden.

4. 

Kaugummis, Bonbons und ähnliche klebrige Genussmittel dürfen nicht auf den Kunstrasen gelangen.

5.

Das Rauchen auf dem Spielfeld und auf dem Grundstück ist verboten.

6.

Das Spielfeld darf nicht mit Fahrrädern befahren werden.

7. 

Der Aufenthalt von Hunden und anderen Tieren ist auf dem Spielfeld verboten.   

8.

 Feuer oder offene Flammen sind auf dem Kunstrasen verboten.

drucken nach oben