Am 01.08.2019 sind die gesetzlichen Regelungen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und des ergänzenden Begleitgesetzes zu den Gewässerrandstreifen in Kraft getreten.
In Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG ist das Verbot geregelt, entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen). Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat nun am 25.01.2024 die vorläufige Kartierung der Gebietskulisse veröffentlicht.
https://www.wwa-in.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/randstreifen_nd/index.htm
Grundstückseigentümer, die von der Kartierung der Gewässerrandstreifen betroffen sind, können sich an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (poststelle@wwa-in.bayern.de) wenden.
Der Hinweiszeitraum für die vorläufige Kulisse endet am 10.03.2024.