Der Beitrag kann nicht beglichen werden, ist eine Stundung möglich?

Sollte eine rechtzeitige Zahlung nicht möglich sein, kann auf Antrag eine Stundung z.B. in Form einer Ratenzahlung gewährt werden. Für die Dauer der gewährten Stundung müssen allerdings Zinsen erhoben werden. Weitere Informationen zur Stundung erhalten Sie bei unserer Finanzverwaltung Herrn Daferner, Tel.: 08434 9407-15 / E-Mail: Kasse@rennertshofen.de.

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