Das Kreisjugendamt des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen informiert, dass im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes, gemäß § 72a SGB VIII, das Kreisjugendamt verpflichtet ist, mit freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Jugendverbänden "Vereinbarungen zur Umsetzung der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse" abzuschließen.
Die meisten betreffenden Vereine und Jugendverbände in unserem Landkreis haben diese bereits abgeschlossen. Dennoch kann es sein, dass sich einzelne Vereine zwischenzeitlich dazu entschlossen haben, Jugendarbeit anzubieten.
Deshalb die Bitte an alle Vereine und Verbände der Jugendarbeit diese Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt Neuburg-Schrobenhausen abzuschließen.
Weitere Informationen (Anschreiben an Vereine sowie die Vereinbarung gem. § 72a ) finden Sie unter Downloads
Ebenfalls gilt diese Information, als Erinnerung für Vereine und Verbände der Jugendarbeit, die erweiterten Führungszeugnisse in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Sie leisten damit einen wertvollen Teil zum Schutz der Kinder und Jugendliche in unserem Landkreis.