Informationen zur Terminvereinbarung
Der Termin für die zweite Führerscheinumtauschaktion findet beim Markt Rennertshofen am Dienstag, 13. Oktober 2026 von 13.15 Uhr - 16.00 Uhr statt.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Termine können über unseren Online-Terminkalender (Führerscheinumtauschaktion 13.10.2026 im Rathaus) oder telefonisch unter der Rufnummer 08434 9407-0 (Frau Peschke) gebucht werden.
Wichtige Hinweise für einen reibungslosen Ablauf:
- Die Aktion dient ausschließlich dem gesetzlichen Pflichtumtausch von Führerscheinen. Andere Anliegen der Fahrerlaubnisbehörde können an diesem Termin nicht bearbeitet werden.
- Der Antragsvordruck muss am Termin vollständig ausgefüllt mitgebracht werden. Den Antrag finden Sie unter "Downloads".
- Zusätzlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen.
- Eine Vorabübermittlung der Personalien an die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
- Vor Ort prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde die Anträge auf Vollständigkeit, nehmen die erforderlichen Unterlagen entgegen und besprechen das weitere Verfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern.
- Auf Wunsch kann der neue Führerschein gegen die entsprechende Gebühr direkt nach Hause versandt werden.
Pressemitteilung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen
Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein im Rahmen des gesetzlichen Pflichtumtauschs noch erneuern muss, kann dies den ganzen Oktober einfach direkt im Rathaus am Wohnort erledigen. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen bietet gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis vom 29. September bis 3. November noch einmal eine besondere Serviceaktion an.
Der Umtausch alter Führerscheine in das neue, fälschungssichere EU-Kartenmodell ist gesetzlich verpflichtend. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen müssen und den Weg zur Führerscheinstelle in Neuburg oder zur Außenstelle in Schrobenhausen nur schwer wahrnehmen können, erhalten so die Möglichkeit, den Antrag wohnortnah zu stellen.
Nach vorheriger Terminvereinbarung über die jeweilige Gemeinde stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle direkt vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anträge werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vervollständigt, die erforderlichen Unterlagen entgegengenommen und alle weiteren Schritte besprochen. Auf Wunsch kann der neue Führerschein anschließend bequem per Direktversand nach Hause geschickt werden. Weitere Informationen zu den jeweiligen Terminen und zur Terminvereinbarung erhalten Sie bei ihrer Gemeinde.
Da die Umtauschwelle jahrgangsweise rollt, stehen für Inhaber älterer Scheckkartenführerscheine in den kommenden Jahren wichtige Stichtage an:
- Ausstellungsjahr 2002–2004: Umtausch bis zum 19.01.2027
- Ausstellungsjahr 2005–2007: Umtausch bis zum 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr den Führerschein bis 19.01.2033 umtauschen.
















