Bestehende SEPA-Mandate gelten nur für die laufenden Gebühren. Bei dem Verbesserungsbeitrag handelt es sich um einen einmaligen Betrag, für den das SEPA-Mandat nicht gilt. Der Beitrag wird daher nicht abgebucht, sondern ist rechtzeitig auf das Konto des Marktes Rennertshofen zu überweisen. Dies ist ebenso auf die Vorauszahlungsbescheide anzuwenden.












