Markt Rennertshofen
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen
08434 9407-0
08434 9407-44
Info@rennertshofen.de
www.rennertshofen.de
Parteiverkehrszeiten:
Montag - Freitag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mittwoch zusätzlich | 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Markt Rennertshofen | Online: https://www.rennertshofen.de//
Sie sind hier: Markt Rennertshofen > Rathaus & Service > Verwaltung > Was erledige ich Wo?
Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den (nach dem Bayerischen Wassergesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichteten) Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Entwässerungssatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden. Die Voraussetzungen dazu sind in der Regel in den örtlichen Entwässerungssatzungen genauer geregelt.
Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Herr Czerny | 08434 9407-28 | 7 | |
Herr Daferner | 08434 9407-15 | 2 |
Weiterführende Links | |
![]() | Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang |