Neuburg-Schrobenhausen – Wer im Landkreis eine Rockparty oder eine andere größere Veranstaltung plant, muss weiterhin die gesetzlichen Vorgaben beachten. Die bisherigen Rockparty-Richtlinien, die vor einigen Jahren gemeinsam mit den damaligen Bürgermeistern erarbeitet wurden, werden künftig nicht mehr angewendet. Darauf verständigten sich Landrat Thomas Mack und die Rathauschefs bei der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung. Hintergrund ist die zunehmende Vielfalt der Veranstaltungsformen, die künftig individueller begleitet werden sollen. Sicherheit und Jugendschutz sind bereits durch die gesetzlichen Regelungen gewährleistet.
An den Anforderungen des Jugendschutzes ändert sich dadurch nichts: Die gesetzlichen Bestimmungen müssen weiterhin eingehalten werden.
Gleichzeitig sollen Veranstalterinnen und Veranstalter bei der Planung ihrer Events gezieltere Unterstützung erhalten. Gerade bei größeren Veranstaltungen empfiehlt es sich deshalb, möglichst frühzeitig auf die zuständigen Ansprechpartner zuzugehen – gerne mit mehreren Monaten Vorlauf. Gemeinsam mit der Gemeinde, dem Landratsamt und der Polizei können mögliche Sicherheitsfragen rechtzeitig besprochen und passende Konzepte gefunden werden.
Ziel ist es, Veranstalter bei der Planung zu unterstützen, einen sicheren Ablauf der Veranstaltungen zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und den zuständigen Behörden zu stärken. Deshalb gilt: Wer frühzeitig das Gespräch sucht, kann offene Fragen rechtzeitig klären und die Veranstaltung gemeinsam mit den zuständigen Stellen bestmöglich vorbereiten. Dieses Beratungsangebot steht den Veranstaltern zur Verfügung und sollte bereits in der Planungsphase genutzt werden.
















