Mitteilung des Finanzamtes Augsburg-Land vom 03. November 2025

Überprüfung und Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse

Die Bodenschätzungsergebnisse der Gemarkungen 7013 Erlbach und 7015 Hatzenhofen werden auf Grund eines durchgeführten Feldvergleichs ab Mitte November 2025 nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt.

Gegebenenfalls werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS)

 

https://www.finanzamt-schrobenhausen.de/kontakt/ansprechpartner/innendienst-a-bis-z/bodenschaetzung 

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