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Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 350 vom 12. August 2022

Errichtung von Sonnenkollektor-Anlagen zur Brauchwassererwärmung; Änderung der Förderrichtlinie

Solaranlage

Seit 1999 hat der Markt Rennertshofen Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung einer Solaranlage mit pauschal 1.000 DM bzw. 500 EUR gefördert.

Diese Förderung wurde bisher als einmaliger Festbetragszuschuss je Anwesen (Wohngebäude) gewährt.

 

Beim Markt Rennertshofen sind zwischenzeitlich Förderanträge für Anwesen eingegangen, für welche in der Vergangenheit bereits Zuschüsse für Solaranlagen ausbezahlt wurden. Eine Erneuerung/Modernisierung einer Solaranlage wäre somit nicht förderfähig. Aus diesem Anlass hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 einstimmig beschlossen, die Beschränkung auf einen einmaligen Zuschuss je Anwesen rückwirkend zum 01. Januar 2022 aufzuheben.

 

Hierdurch wird eine Erneuerung bzw. ein Ersatz einer bestehenden Solaranlage auf demselben Anwesen wiederholt förderfähig. Der Einsatz neuer bzw. effizienter Technik ist im Zuge der Energieeinsparung begrüßenswert.

 

Der Förderantrag ist auf der Homepage des Marktes Rennertshofen veröffentlicht als auch im Rathaus (Zi.-Nr. 1) zur Abholung bereit. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schiller (08434 9407-11 oder per E-Mail Bauamt@rennertshofen.de) zur Verfügung.

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