Am Sonntag, 08. Oktober 2023 findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Landtags- und Bezirkswahl statt.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wurde bis spätestens am 17. September 2023 einen Wahlbenachrichtigungsbrief samt Vordruck für die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zugestellt.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Das Online-Formular ist mit den auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten Daten auszufüllen und online an die Gemeinde abzuschicken.
zum Internetwahlschein
https://serviceportal.komuna.net/9185153/wahlschein/start
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Gemeinde zugestellt.
Änderung des Wahllokales für den Stimmbezirk 1 in Rennertshofen
Das Wahllokal für den Stimmbezirk 1 in Rennertshofen befindet sich nicht wie bisher im Markt-Treff, sondern ist nunmehr im ehem. Schlecker-Markt, Marktstr. 12, in Rennertshofen, untergebracht.
Wir bitten die Wählerinnen und Wähler des Stimmbezirks 1 in Rennertshofen, die bisher im Markt-Treff gewählt haben, bei der Landtags- und Bezirkswahl im ehem. Schlecker-Markt, Marktstr. 12, zu wählen.
Das Wahllokal für den Stimmbezirk 2 in Rennertshofen bleibt unverändert wie bisher in der Grundschule.
Ergebnispräsentation im Internet
Am Wahlsonntag, 08. Oktober 2023 können ab 18.00 Uhr auf der Homepage des Marktes Rennertshofen bzw. auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen unter
Landtagswahl: https://wahl.neuburg-schrobenhausen.de/2023ltw
Bezirkswahl: https://wahl.neuburg-schrobenhausen.de/2023bzw
laufend aktualisierten Ergebnisse abgerufen werden.
Repräsentative Wahlstatistik im Stimmbezirk Rennertshofen I
Für die Landtagswahl am 08. Oktober 2023 wurde der Stimmbezirk 0001 (Rennertshofen I – ehem. Schlecker-Markt, Marktstr. 12) als Stichprobenwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik vom Landeswahlleiterausgewählt.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligen und wie sie gestimmt haben.
Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt. Hierbei werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel, der den Wahlberechtigten in den betroffenen Wahllokalen ausgehändigt wird, lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und jeweils sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Dieser Stimmzettel wird ausgefüllt und danach gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.
Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:
- Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
- Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
- Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich dem Statistischen Landesamt.
- Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
- Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
- Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen sind. Zur Vereinfachung werden anstatt Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe Großbuchstaben verwendet. Ausgezählt werden die Daten von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischem Landesamt (Stimmzettel). Die gewonnenen Daten werden vom Statistischen Landesamt hochgerechnet und als Landesergebnis veröffentlicht.
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl 2023 werden im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.statistik.bayern.de veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.statistik.bayern.de.