Mitteilung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen vom 18. April 2024

Führerscheinstelle in Schrobenhausen vorübergehend geschlossen

Die Führerscheinstelle Schrobenhausen ist ab 22. April bis auf Weiteres aufgrund personeller Engpässe nicht besetzt. Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich bis dahin an die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt in Neuburg zu wenden.

Aufgrund erneuter unvorhersehbarer massiver Personalausfälle kann die Führerscheinstelle in Schrobenhausen bis auf Weiteres nicht ausreichend besetzt werden. Um die Anzahl der Anträge bewältigen zu können und das Terminangebot nicht einschränken zu müssen, werden die verbleibenden Kräfte in Neuburg gebündelt.


Für die Bürger insbesondere aus dem südlichen Landkreis sollen aber Wege angeboten werden, Fahrerlaubnis-Angelegenheiten so weit wie möglich zu erledigen, ohne dafür extra nach Neuburg fahren zu müssen. So ist die reine Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen auch weiterhin am Bürgerservice der Dienststelle Schrobenhausen möglich. Derzeit wird zudem mit den Gemeindeverwaltungen im Landkreis abgestimmt, auch in den Rathäusern diese Möglichkeit zu schaffen. Auch der Postversand der vollständigen Antragsunterlagen ist eine gangbare Alternative.


Auf der Homepage des Landkreises sind unter


www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht


Formulare für die Antragstellung hinterlegt. Dabei können z.B. Anträge auf Verlängerung oder Umtausch einer alten Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins für besondere Staaten ausgedruckt und mit den entsprechenden Anlagen per Post übermittelt werden.


Bürgerinnen und Bürger, welche trotzdem einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen möchten, benötigen in jedem Fall eine vorherige Terminreservierung. Die Online-Terminreservierung ist ebenfalls unter www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht möglich.


Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihre Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung in jedem Fall Zeit in Anspruch nimmt. So kann ein Antrag auf Verlängerung bis zu sechs Monate vor dem Auslaufen des Führerscheins gestellt werden, ohne Zeitanteile zu verlieren. Berücksichtigt werden sollten auch die Fristen für den Pflichtumtausch der alten Fahrerlaubnisse, da kurz vor Ablaufen der Frist erfahrungsgemäß eine verstärkte Nachfrage nach Terminen entsteht.


Wichtig: Die KFZ-Zulassungsstelle in Schrobenhausen ist weiterhin geöffnet, Hier bedarf es allerdings – wie in Neuburg auch - ebenfalls einer vorherigen Terminvereinbarung. Zu Fragen des Fahrerlaubnisrechts können die Mitarbeiter der Zulassungsstelle keine Auskünfte geben.


Das Landratsamt dankt den Bürgerinnen und Bürger für ihr Verständnis.

 


 

Pflichtumtausch


Die Fahrerlaubnisbehörde Neuburg-Schrobenhausen macht darauf aufmerksam, dass am 19. Januar die vorletzte Umtauschfrist für die Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 ausgelaufen ist.


Nun folgt der Umtausch der Papierführerscheine für die Geburtenjahrgänge ab 1971. Diese sind bis zum 19. Januar 2025 zu tauschen. Für Führerscheine ab dem Ausstellungsjahr 1999 gelten spätere Umtauschpflichten.

 

Informationen dazu finden sich unter


www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht.


Ein Umtausch ist ganzjährig möglich und sollte nicht erst zum Schluss der Frist erfolgen. Daher bittet das Landratsamt die betreffenden Bürgerinnen unda Bürger, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern.

 


 

Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen


In diesem Zusammenhang wird, aufgrund einer Häufung entsprechender Fälle, auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag zur Verlängerung einer Fahrerlaubnis unbedingt rechtzeitig - bis zu sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis - gestellt werden sollte. Sobald die zu verlängernde Fahrerlaubnis abgelaufen ist, muss aufgrund einer seit 2008 geltenden Rechtslage zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen und Unterlagen nun auch gleichzeitig ein Nachweis der Fahrpraxis mit der entsprechenden Fahrzeugklasse gefordert werden. Kann dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, muss eine Fahrprüfung für die entsprechende Fahrzeugklasse neu abgelegt werden.

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