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Bekanntmachung vom 17. Oktober 2018

Aufstellungsbeschluss über eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Treidelheim „Süd-West“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 256/2 der Gemarkung

Einbeziehungssatzung Treidelheim „Süd-West“

Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2018 beschlossen, für den Ortsteil Treidelheim eine Einbeziehungssatzung im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 256/2 der Gemarkung Mauern im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des von der Aufstellung der Einbeziehungssatzung betroffenen Gebietes ist im beigefügten Lageplan durch eine schwarz gestrichelte Linie gekennzeichnet.

Ziel der Planung ist es, die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Fläche nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zum Innenbereich einzubeziehen. Aufgrund der in Treidelheim vorhandenen Bebauung und Nutzungen entspricht der Gebietscharakter des Ortsteils einem Dorfgebiet nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO), so dass sich die künftige Bebauung nach § 34 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO richtet.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Planungsbüro WipflerPLAN, Nördlingen, beauftragt worden.

Anregungen oder Bedenken gegen diese Planung können schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Zimmer-Nr. 1, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen vorgetragen werden.

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