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Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021

Durchführung einer Online-Konsultation in dem Verfahren zum Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Kleinen Paar

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o.g. Vorhaben anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durch.

 

Die Durchführung der Online-Konsultation vom 27.12.2021 bis einschließlich 23.01.2022 wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht.

 

  1. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.

 

  1. Zur Teilnahme Berechtigte sind neben den in Nr. 1 genannten Stellen auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und die sich bislang noch nicht im Verfahren geäußert haben. Diese können beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32, (Postadresse: Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau oder per E-Mail unter der E-Mailadresse: wasserrecht@neuburg-schrobenhausen.de) rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist (23.01.2022) den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Dabei ist mitzuteilen, woraus sich die Betroffenheit ergibt.

 

  1. Im Rahmen dieser Online-Konsultation werden den zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten, die sonst im Erörterungstermin zu behandelndenInformationen in der Zeit vom

 

Montag, den 27.12.2021 bis einschließlich Sonntag, den 23.01.2022

 

auf der passwortgeschützten Plattform

 

https://cloud.lra-nd-sob.de/s/4MmA8AAFe2QfPjF

 

im Internet zugänglich gemacht.

 

 

Ihnen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich von

 

Montag, den 27.12.2021 bis einschließlich Sonntag, den 23.01.2022

 

schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau oder elektronisch per E-Mail über die E-Mailadresse: wasserrecht@neuburg-schrobenhausen.de dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG).

 

Zu beachten ist dabei:

 

  • Bei schriftlichen Äußerungen gilt der Eingang beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als fristwahrend.
  • Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
  • Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.

 

  1. Hinweise:
  • Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten und sonstige Betroffene.
  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen.
  • Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt, § 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG.
  • Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau zuzuleiten. Auf Unterschriftlisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verfahren betreffende Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Insofern wird das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen auch den weiteren Schriftverkehr nur über die bevollmächtigte Person abwickeln.
  • Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
  • Aufgrund der EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Online-Konsultation im o.g. Normsetzungsverfahren die erhobenen Äußerungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Normsetzungsverfahren von uns erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit feststellen zu können. Die verfahrensführende Behörde kann die Daten an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zur Auswertung der Stellungnahmen weiterleiten. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C DSGVO. Der      Vorhabenträger und seine Beauftragten sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.
  • Der Text der Bekanntmachung wird rechtzeitig vor Beginn der Online-Konsultation auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen https://neuburg-schrobenhausen.de/Amtliche-Bekanntmachungen einsehbar sein.
  • Eine Eingangsbestätigung zu den Äußerungen erfolgt nicht.

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