Nach einer historischen Beschreibung von Anton Steichele (Das Bistum Augsburg, 1864) hatte Rennertshofen früher eine magistratische Verfassung mit zwei Bürgermeistern, sowie mit einem inneren und äußeren Rate.
Die Aufgaben des damaligen inneren und äußeren Rates sind heute nicht mehr definierbar. Der innere Rat bestand vermutlich aus 12 Ratsmitgliedern und der äußere Rat vermutlich aus 24 Ratsmitgliedern.